E-Rechnung Muster zum Download: ZUGFeRD und XRechnung
Hier finden Sie Beispiel-Dateien einer E-Rechnung zum Ansehen und Ausprobieren: ein ZUGFeRD-PDF, zwei XRechnungen und eine Rechnung für Kleinunternehmer. Alle Daten sind erfunden.
Die Muster-Dateien
Alle Dateien sind kostenlos, ohne Anmeldung und mit E-Rechnung Studio erzeugt. Firmen, Personen, Anschriften, IBAN und Leitweg-ID sind erfunden. Rechnungsdatum ist der 15.10.2026, der Leistungszeitraum der September 2026.
| Datei | Inhalt |
|---|---|
| Muster_ZUGFeRD-Rechnung.pdf | ZUGFeRD-PDF: Rechnung einer Agentur an ein Unternehmen, 19 % Umsatzsteuer, Skonto, Rabatt und Zuschlag, 2 Seiten |
| Muster_ZUGFeRD-Rechnung_Datensatz.xml | Der eingebettete Datensatz (EN 16931) derselben Rechnung, zum Ansehen im Texteditor |
| Muster_XRechnung_Behoerde.xml | XRechnung 3.0 an eine Behörde, mit Leitweg-ID und Ansprechpartner |
| Muster_XRechnung_Behoerde_Ansicht.pdf | Lesbare Ansicht der XRechnung. Das ist keine E-Rechnung, sondern nur zum Vergleichen |
| Muster_Kleinunternehmer_ZUGFeRD-Rechnung.pdf | Kleinunternehmer (§ 19 UStG): ZUGFeRD-PDF ohne Umsatzsteuer, mit Steuerhinweis |
| Muster_Kleinunternehmer_XRechnung.xml | Dieselbe Kleinunternehmer-Rechnung als XRechnung |
Alle Muster als ZIP herunterladen, mit einer kurzen Liesmich-Datei.
So sehen Sie in die Dateien
- ZUGFeRD-PDF: Öffnen Sie es wie jedes PDF. Der Datensatz steckt als Anhang in der Datei. Viele PDF-Programme zeigen Anhänge über ein Büroklammer-Symbol oder einen Bereich „Anlagen“ an. Der Anhang heißt
factur-x.xml. - XML-Dateien: Öffnen Sie sie mit einem Texteditor oder per Rechtsklick im Browser. Gesucht sind zum Beispiel
BuyerReference(die Leitweg-ID bei der Behörde) undGrandTotalAmount(der Rechnungsbetrag). - Zum Vergleichen: Stellen Sie die Ansicht der XRechnung neben die XML-Datei. Jede Angabe im PDF finden Sie im XML wieder.
Was die drei Muster zeigen
- Regelbesteuerung: Netto, Umsatzsteuer und Brutto sind getrennt ausgewiesen. Skonto, Rabatt und ein Zuschlag zeigen, wie das im Datensatz abgebildet wird.
- Behörde: Die Leitweg-ID steht als Käuferreferenz im Datensatz, dazu Ansprechpartner, Telefon und E-Mail des Verkäufers. Das sind die Pflichtfelder der XRechnung.
- Kleinunternehmer: Keine Umsatzsteuer, stattdessen der Hinweis nach § 19 UStG und die Steuernummer statt einer USt-IdNr. Mehr dazu: E-Rechnung für Kleinunternehmer.
Wichtige Hinweise
- Nur Muster: Die Dateien eignen sich zum Testen, zum Beispiel für den Import in Ihre Buchhaltungssoftware. Nutzen Sie sie nicht als Vorlage für echte Rechnungen, sondern erstellen Sie diese mit eigenen Daten.
- Selbst prüfen: Die Muster sind mit dem Code des Werkzeugs erzeugt. Prüfen Sie wichtige Dateien vor dem produktiven Einsatz mit dem Validator Ihrer Software oder Ihrer Steuerberatung.
- Eigene Daten: Mit E-Rechnung Studio erstellen Sie dieselben Dateien mit Ihren Angaben, kostenlos im Browser und ohne Anmeldung.
Häufige Fragen
Wo finde ich ein Muster für eine E-Rechnung?
Auf dieser Seite. Sie können ein ZUGFeRD-PDF, zwei XRechnungen und eine Kleinunternehmer-Rechnung kostenlos herunterladen. Alle Angaben sind erfunden.
Wie öffne ich eine XRechnung?
Eine XRechnung ist eine XML-Datei. Sie lässt sich mit einem Texteditor oder im Browser öffnen, ist aber für Software gedacht. Für eine lesbare Ansicht brauchen Sie einen XRechnung-Viewer oder die Ansicht Ihrer Buchhaltungssoftware.
Wo steckt der Datensatz im ZUGFeRD-PDF?
Als Anhang in der PDF-Datei, bei E-Rechnung Studio unter dem Namen factur-x.xml. Viele PDF-Programme zeigen Anhänge über das Büroklammer-Symbol an.
Darf ich die Muster für meine eigenen Rechnungen verwenden?
Nein, dafür sind sie nicht gedacht. Es sind Beispiele mit erfundenen Daten. Echte Rechnungen erstellen Sie mit Ihren eigenen Angaben, zum Beispiel mit E-Rechnung Studio.
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Quellen
- BMF-Schreiben vom 15.10.2025 (Zusammenfassung, Ecovis)
- DATEV: Gesetzliche Regelungen zur E-Rechnung
- Bundessteuerberaterkammer: FAQ zur E-Rechnung (PDF)
- IHK Stuttgart: Pflichtangaben für Rechnungen
Diese Seite ist eine allgemeine Information, Stand Oktober 2026. Sie ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Prüfen Sie Ihren Einzelfall mit Ihrer Steuerberatung.