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E-Rechnungspflicht in Deutschland: Fristen, Ausnahmen und Checkliste

Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Beim Ausstellen gilt ein Stufenplan; ab dem 1. Januar 2028 ist die E-Rechnung im inländischen B2B-Geschäft für alle Pflicht.

Stand: Oktober 2026Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung

Die Fristen im Überblick

ZeitraumEmpfangenAusstellen (inländisches B2B)
ab 01.01.2025Pflicht für alle UnternehmenE-Rechnung freiwillig; Papier und PDF bleiben zulässig
bis 31.12.2026PflichtPapier erlaubt, ein PDF nur mit Zustimmung des Empfängers
2027PflichtE-Rechnung Pflicht bei mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz; darunter weiter Papier oder PDF mit Zustimmung
ab 01.01.2028PflichtE-Rechnung Pflicht für alle Unternehmen

Kurz gesagt: Empfangen müssen Sie schon jetzt, ausstellen Sie spätestens ab 2028. Wer früh umstellt, vermeidet Zeitdruck und kann Abläufe in Ruhe testen.

Wer ist betroffen, wer nicht?

Was zählt als E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist ein strukturierter Datensatz (XML) nach der europäischen Norm EN 16931, den Software automatisch lesen kann. Ein einfaches PDF oder ein Papierbeleg ist keine E-Rechnung. In Deutschland sind zwei Formate üblich: die XRechnung (reines XML) und ZUGFeRD (PDF mit eingebettetem XML). Welches passt, zeigt der Vergleich XRechnung und ZUGFeRD.

Checkliste: Das sollten Sie jetzt tun

  1. Empfang sichern: Ein E-Mail-Postfach, das XML- und ZUGFeRD-Dateien annimmt, genügt als Empfangsweg. Prüfen Sie, wer es liest.
  2. Aufbewahren: E-Rechnungen acht Jahre in der unveränderten Originalform archivieren. Ein Ausdruck oder ein umgewandeltes PDF genügt nicht.
  3. Format wählen: ZUGFeRD für Unternehmen, XRechnung für Behörden.
  4. Stammdaten ergänzen: Steuernummer oder USt-IdNr., IBAN, bei Behörden die Leitweg-ID.
  5. Ausprobieren: Erstellen Sie eine Testrechnung und prüfen Sie sie mit der Software Ihrer Buchhaltung oder Ihrer Steuerberatung.
Mit E-Rechnung Studio erstellen Sie ZUGFeRD-PDF und XRechnung kostenlos im Browser, ohne Anmeldung. Die Pflichtangaben werden während der Eingabe geprüft.

Häufige Fragen

Muss ich 2026 schon E-Rechnungen ausstellen?

Nein, nicht im inländischen B2B-Geschäft. Bis Ende 2026 sind Papier und, mit Zustimmung des Empfängers, ein PDF noch erlaubt. Empfangen müssen Sie E-Rechnungen aber schon seit dem 1. Januar 2025.

Gilt die E-Rechnungspflicht für Rechnungen an Privatkunden?

Nein. Die Pflicht gilt nur im inländischen Geschäft zwischen Unternehmern. An Privatpersonen dürfen Sie weiterhin Papier oder ein einfaches PDF schicken; eine E-Rechnung ist freiwillig möglich.

Reicht ein PDF per E-Mail?

Nur noch übergangsweise und nur mit Zustimmung des Empfängers. Ein einfaches PDF enthält keinen strukturierten Datensatz und ist deshalb keine E-Rechnung. Ab 2028 gilt das im B2B-Geschäft nicht mehr.

Wie lange muss ich E-Rechnungen aufbewahren?

Acht Jahre. Die E-Rechnung muss dabei in ihrer unveränderten Originalform (XML oder ZUGFeRD-Datei) maschinell auswertbar archiviert werden.

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Quellen

Diese Seite ist eine allgemeine Information, Stand Oktober 2026. Sie ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Prüfen Sie Ihren Einzelfall mit Ihrer Steuerberatung.