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XRechnung oder ZUGFeRD: Welches Format passt zu Ihnen?

Beide Formate erfüllen die gesetzliche Vorgabe an E-Rechnungen. Entscheidend ist, wer die Rechnung erhält: Behörden verlangen meist XRechnung, Unternehmen meist ZUGFeRD.

Stand: Oktober 2026Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung

Die kurze Empfehlung

Vergleich auf einen Blick

MerkmalXRechnungZUGFeRD / Factur-X
AufbauReines XMLPDF/A-3 mit eingebettetem XML
Lesbar für MenschenNicht ohne ZusatzprogrammJa, wie ein normales PDF
MaßgeblichDas XMLDas eingebettete XML
Typische EmpfängerBund, Länder, BehördenUnternehmen
Leitweg-IDPflicht bei Behördennicht vorgesehen für Behörden
NormEN 16931, XRechnung 3.0EN 16931 (Profil „EN 16931“ oder höher)
Verschlüsselungentfälltnicht erlaubt (PDF/A-3)

So entscheiden Sie

  1. Wer ist der Empfänger? Eine Behörde führt zur XRechnung.
  2. Muss ein Mensch die Rechnung ansehen oder unterschreiben? Dann ist ZUGFeRD bequemer.
  3. Hat der Kunde ein Format vorgegeben? Dann richten Sie sich danach.
  4. Bewahren Sie in jedem Fall das Original acht Jahre unverändert auf.
In E-Rechnung Studio erstellen Sie aus denselben Eingaben wahlweise ZUGFeRD-PDF oder XRechnung (XML). Sie müssen die Rechnung nicht zweimal schreiben.

Drei Beispiele aus der Praxis

Unabhängig vom Format gilt: Der Inhalt der Rechnung bleibt derselbe. Unterschiede betreffen nur die Dateiform und einzelne Pflichtfelder wie Ansprechpartner, Telefon und E-Mail bei der XRechnung.

Häufige Fragen

Welches Format ist besser, XRechnung oder ZUGFeRD?

Keines ist grundsätzlich besser. Beide erfüllen die gesetzliche Vorgabe. An Behörden senden Sie meist eine XRechnung, an Unternehmen meist ZUGFeRD.

Kann ich beide Formate aus derselben Rechnung erzeugen?

Ja. In E-Rechnung Studio exportieren Sie aus denselben Eingaben wahlweise ein ZUGFeRD-PDF oder eine XRechnung.

Ist ein einfaches PDF eine E-Rechnung?

Nein. Eine E-Rechnung enthält einen strukturierten XML-Datensatz. Ein PDF ohne eingebettetes XML ist keine E-Rechnung.

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Quellen

Diese Seite ist eine allgemeine Information, Stand Oktober 2026. Sie ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Prüfen Sie Ihren Einzelfall mit Ihrer Steuerberatung.